Rechtsanwalt Wilhelm Bartz

Fachanwalt für VERKEHRSRECHT

Verkehrsunfallrecht  - Verkehrsstrafrecht - Bußgeldrecht - KFZ-Versicherungsrecht und KFZ-Kaufrecht

 

sind seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1990 meine Spezialgebiete und bestimmen in Zeiten immer weitgehender Spezialisierung der Rechtsanwälte nahezu vollständig meine berufliche Tätigkeit.

 

Eine Spezialisierung im Jurastudium im Bereich des Versicherungsrechts und des Strafrechts sowie eine mehrjährige Tätigkeit in der  Schaden - und Rechtsabteilung einer großen Versicherung sind die Grundlage für meine jetzige Tätigkeit.